ZE111.04 3,50 g bis unter 4,50 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP42.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.04 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE111.04 · 763,54 € × 1763,54 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.04 · 763,54 € × 1763,54 € = gleich
Zusatzentgelt763,54 €

Auslösende OPS-Kodes1