ZE110.29 43.650 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.29In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.29 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.29 · 86.772,35 € × 186.772,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.29 · 86.772,35 € × 186.772,35 € = gleich
Zusatzentgelt86.772,35 €

Auslösende OPS-Kodes1