ZE110.19 5.150 mg bis unter 6.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.19 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE110.19 · 10.333,89 € × 110.333,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.19 · 10.333,89 € × 110.333,89 € = gleich
Zusatzentgelt10.333,89 €

Auslösende OPS-Kodes1