ZE110.18 4.150 mg bis unter 5.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE110.18 · 8.608,00 € × 18.608,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.18 · 8.608,00 € × 18.608,00 € = gleich
Zusatzentgelt8.608,00 €

Auslösende OPS-Kodes1