ZE110.16 2.150 mg bis unter 3.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.16 · 4.755,09 € × 14.755,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.16 · 4.755,09 € × 14.755,09 € = gleich
Zusatzentgelt4.755,09 €

Auslösende OPS-Kodes1