ZE110.15 1.950 mg bis unter 2.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.15 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.15 · 3.861,51 € × 13.861,51 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.15 · 3.861,51 € × 13.861,51 € = gleich
Zusatzentgelt3.861,51 €

Auslösende OPS-Kodes1