ZE110.14 1.750 mg bis unter 1.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.14 · 3.478,55 € × 13.478,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.14 · 3.478,55 € × 13.478,55 € = gleich
Zusatzentgelt3.478,55 €

Auslösende OPS-Kodes1