ZE110.13 1.550 mg bis unter 1.750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE110.13 · 3.031,25 € × 13.031,25 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.13 · 3.031,25 € × 13.031,25 € = gleich
Zusatzentgelt3.031,25 €

Auslösende OPS-Kodes1