ZE110.12 1.350 mg bis unter 1.550 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.12 · 2.712,63 € × 12.712,63 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.12 · 2.712,63 € × 12.712,63 € = gleich
Zusatzentgelt2.712,63 €

Auslösende OPS-Kodes1