ZE110.0 100 mg bis unter 175 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP41.01ZP41.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.01, ZP41.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.0 · 382,96 € × 1382,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.01 · 239,35 € × 1239,35 € −143,61 €
Zusatzentgelt382,96 €

Auslösende OPS-Kodes2