ZE110.0 100 mg bis unter 175 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP41.01ZP41.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.01, ZP41.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE110.0 · 384,00 € × 1384,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.01 · 240,00 € × 1240,00 € −144,00 €
Zusatzentgelt384,00 €

Auslösende OPS-Kodes2