ZE110.07 650 mg bis unter 750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.07 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE110.07 · 1.294,30 € × 11.294,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.07 · 1.294,30 € × 11.294,30 € = gleich
Zusatzentgelt1.294,30 €

Auslösende OPS-Kodes1