ZE110.03 250 mg bis unter 350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP41.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP41.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE110.03 · 542,53 € × 1542,53 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP41.03 · 542,53 € × 1542,53 € = gleich
Zusatzentgelt542,53 €

Auslösende OPS-Kodes1