ZE109.29 8.400 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.29In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.29 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE109.29 · 57.415,90 € × 157.415,90 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.29 · 57.415,90 € × 157.415,90 € = gleich
Zusatzentgelt57.415,90 €

Auslösende OPS-Kodes1