ZE109.28 7.600 mg bis unter 8.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.28In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.28 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE109.28 · 53.337,46 € × 153.337,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.28 · 53.337,46 € × 153.337,46 € = gleich
Zusatzentgelt53.337,46 €

Auslösende OPS-Kodes1