ZE109.26 6.000 mg bis unter 6.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.26In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.26 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE109.26 · 42.489,16 € × 142.489,16 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.26 · 42.489,16 € × 142.489,16 € = gleich
Zusatzentgelt42.489,16 €

Auslösende OPS-Kodes1