ZE109.24 4.400 mg bis unter 5.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.24 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE109.24 · 31.640,86 € × 131.640,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.24 · 31.640,86 € × 131.640,86 € = gleich
Zusatzentgelt31.640,86 €

Auslösende OPS-Kodes1