ZE109.23 3.600 mg bis unter 4.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.23 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE109.23 · 26.788,09 € × 126.788,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.23 · 26.788,09 € × 126.788,09 € = gleich
Zusatzentgelt26.788,09 €

Auslösende OPS-Kodes1