ZE109.21 2.400 mg bis unter 2.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.21 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE109.21 · 16.783,11 € × 116.783,11 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.21 · 16.783,11 € × 116.783,11 € = gleich
Zusatzentgelt16.783,11 €

Auslösende OPS-Kodes1