ZE109.19 1.600 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.19 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE109.19 · 12.008,45 € × 112.008,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.19 · 12.008,45 € × 112.008,45 € = gleich
Zusatzentgelt12.008,45 €

Auslösende OPS-Kodes1