ZE109.17 1.200 mg bis unter 1.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.17 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE109.17 · 8.391,56 € × 18.391,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.17 · 8.391,56 € × 18.391,56 € = gleich
Zusatzentgelt8.391,56 €

Auslösende OPS-Kodes1