ZE109.10 450 mg bis unter 500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.10 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE109.10 · 3.233,05 € × 13.233,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.10 · 3.233,05 € × 13.233,05 € = gleich
Zusatzentgelt3.233,05 €

Auslösende OPS-Kodes1