ZE109.08 350 mg bis unter 400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE109.08 · 2.470,28 € × 12.470,28 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.08 · 2.470,28 € × 12.470,28 € = gleich
Zusatzentgelt2.470,28 €

Auslösende OPS-Kodes1