ZE109.02 65 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP40.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP40.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE109.02 · 483,60 € × 1483,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP40.02 · 483,60 € × 1483,60 € = gleich
Zusatzentgelt483,60 €

Auslösende OPS-Kodes1