ZE107.22 248 TE bis unter 264 TE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP38.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP38.22 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE107.22 · 20.462,68 € × 120.462,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP38.22 · 20.462,68 € × 120.462,68 € = gleich
Zusatzentgelt20.462,68 €

Auslösende OPS-Kodes1