ZE107.14 120 TE bis unter 136 TE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP38.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP38.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE107.14 · 10.396,51 € × 110.396,51 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP38.14 · 10.396,51 € × 110.396,51 € = gleich
Zusatzentgelt10.396,51 €

Auslösende OPS-Kodes1