DRGSystemDeutschland

Nr. 99Ösophagusvarizen, Blutung, Leberzirrhose

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • I98.3* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, mit Angabe einer Blutung
  • K70.3 Alkoholische Leberzirrhose
  • K92.- Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-08-29). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie wird eine Ösophagusvarizenblutung bei alkoholtoxischer Leberzirrhose verschlüsselt?


Kodierempfehlung:


Als Blutungsquelle werden Ösophagusvarizen genannt. Die DKR 1105 schreibt vor, dass die gefundene Erkrankung „mit einer Blutung“ zu verschlüsseln ist. Nur wenn kein Kode „mit einer Blutung“ zur Verfügung steht, ist für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus K92.- Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems anzugeben.


Im vorliegenden Fall ist eine Leberzirrhose als Ursache der Ösophagusvarizen bekannt. Hierfür sieht die ICD die Kodierung mit I98.3* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, mit Angabe einer Blutung gemäß dem Kreuz-Stern-System vor. Als Primärschlüssel wird bei Leberkrankheiten auf K70-K71† bzw. K74.-† verwiesen, in diesem Fall K70.3† Alkoholische Leberzirrhose.


Siehe auch Kodierempfehlung 97.