Nr. 93 Lagerungsbehandlung

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:8-390
  • 8-390 Lagerungsbehandlung
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-06-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 93, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z. B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten „Spezialmatratze“ nach kardio-chirurgischem Eingriff?


Kodierempfehlung:


Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungsbehandlungskodes (z. B. therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, Lagerung im Schlingentisch) zielt der OPS 8-390 auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung ab. Standardmäßige Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe oder postoperative Standardbehandlungen etc. sind nicht hierüber zu kodieren (z. B. nachbeatmete Patienten auf der Intensivstation mit Lagerungsbehandlung, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.).


Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen erfasst werden, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode ab OPS Version 2006 gestützt.