Nr. 87 Senilität, Nebendiagnose

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:F06.7,R26.-,R54
  • F06.7 Leichte kognitive Störung
  • R26.- Störungen des Ganges und der Mobilität
  • R54 Senilität
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntH91.1, R00-R99
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-06-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 87, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Unter welchen Voraussetzungen ist als Nebendiagnose der ICD-Kode R54 Senilität kodierbar?


Kodierempfehlung:


Eine Altersgrenze existiert nicht und dem alleinigen Eintritt in ein bestimmtes Alter kann nicht per se ein Krankheitswert zugeordnet werden. Unter dem Begriff Senilität werden häufig mehrere mögliche altersbedingte Fähigkeitsstörungen subsumiert (z. B. H91.1 Presbyakusis, R26.- Störungen des Ganges und der Mobilität, F06.7 Leichte kognitive Störung).

Die Kodierung der Nebendiagnose R54 Senilität ist eher die Ausnahme als der Regelfall. Im Regelfall ist die konkrete Fähigkeitsstörung zu kodieren (siehe oben), sofern dadurch das Patientenmanagement nachweislich beeinflusst wird. Die Nebendiagnose R54 ist nur kodierfähig, wenn kein spezifischerer Diagnosekode verfügbar ist. Ein alleiniges hohes Lebensalter erfüllt nicht die Kriterien der DKR und insbesondere der Nebendiagnosendefinition. Anhaltspunkte für eine Kodierung der unter den Kategorien R00-R99 klassifizierten Zustände und Symptome sind die im Kapitelvorspann aufgelisteten Anmerkungen a) bis f) im Kapitel XVIII der ICD-10-GM.