DRGSystemDeutschland

Nr. 81Zusatzentgelt, Nebendiagnose, AT III, Antithrombin

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-02-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Darf eine Erkrankung auch dann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn z. B. deren medikamentöse Behandlung ab einer bestimmten Dosierung durch ein Zusatzentgelt (ZE) vergütet wird?


Beispiel: Ein behandlungsrelevanter AT III - Mangel wird als Nebendiagnose kodiert und führt zu einem höheren Schweregrad der DRG. Gleichzeitig führt die AT III - Applikation ab einem Schwellenwert zur Vergütung eines ZE (ab 2005).


Kodierempfehlung:


Nebendiagnosen dürfen auch dann kodiert werden, wenn neben der DRG ein ZE für deren Behandlung abgerechnet werden kann. Zusatzentgelte sind additive Entgelte für aufwändige Leistungen, z. B. für die pro Aufenthalt applizierten Einheiten ab einem festgelegten Schwellenwert. Die mit einem ZE vergüteten Kostenanteile einer Leistung sind nicht in die Bewertung der DRG einbezogen.