DRGSystemDeutschland

Nr. 69Commotio, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnerschütterung

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • R51 Kopfschmerz
  • S06.0 Gehirnerschütterung
  • Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-02-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusstlosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthalts sicher ausgeschlossen.


Kodierempfehlung:


Da die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, ist das Symptom Kopfschmerz (R51) als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe DKR D008 Verdachtsdiagnosen).


Erfolgte die stationäre Aufnahme nur auf Grund anamnestischer Angaben und ohne Symptome, ist Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.


Siehe auch Kodierempfehlung 48.