DRGSystemDeutschland

Nr. 66Lungenembolie, Beinvenenthrombose

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-02-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme wegen Lungenembolie bei tiefer Beinvenenthrombose.

Was ist die Hauptdiagnose: tiefe Beinvenenthrombose als zu Grunde liegende Ursache oder Lungenembolie?


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose ist die Lungenembolie, da die Zuweisung der zu Grunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose nur gilt, wenn sich der Patient mit einem Symptom vorstellt (D002). Lungenembolie ist eine eigenständige Diagnose, kein Symptom.


Hinweis:

Nach dem BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B1 KR 25/22 R) sind bei der Festlegung der Hauptdiagnose alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen.