Nr. 618 Z-Kodes

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. Stand 29.04.2024. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2024-03-27). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 618, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


In Kapitel XXI der ICD-10 GM sind Faktoren aufgeführt, „die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z-Kodes). Es gilt u.a.: Diese Kodes „werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird“.


Was sind die Voraussetzungen, damit ein Z-Kode kodiert werden kann?


Kodierempfehlung:


Für die Kodes aus Kapitel XXI der ICD-10 GM ist die allgemeine DKR D003 Nebendiagnosen anzuwenden. Somit ist die Kodierung eines Z-Kodes nur dann möglich, wenn dieser als Zusatzfaktor interpretiert wird, der das Patientenmanagement durch therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen und/oder erhöhten Betreuungs-, Pflege- oder Überwachungsaufwand beeinflusst.


Ausnahmen hiervon sind Z-Kodes, die in der Liste der obligat anzugebenden Sekundärkodes (D012, Tabelle 2) aufgeführt sind.