Nr. 615 Bakteriämie – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 21.01.2025 — gilt für Aufnahmen ab 01.03.2025 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:A49A5,B96.2!,N39.0
  • A49A5
  • B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
  • N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. Stand 18.01.2024. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntA49.-, A54.9
2025-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2023-11-13). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 615, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Die stationäre Aufnahme erfolgte aufgrund eines akuten, fieberhaften Infektes. Bei der Suche nach dem Infektfocus fand sich ein Harnwegsinfekt mit Nachweis von E. coli in der Urinkultur. In der initial abgenommenen Blutkultur ließ sich ebenfalls E. coli nachweisen. Der Patient zeigte keine klinischen Zeichen einer Sepsis und wurde antibiotisch behandelt.


Wie wird die hier vorliegende Harnwegsinfektion mit Bakteriämie verschlüsselt?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Bei Vorliegen einer Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion (z. B. einem Harnwegsinfekt) wird nur die zugrunde liegende Infektion verschlüsselt.

Eine isolierte Bakteriämie ohne Infektfokus ist mit einem Kode aus

A49.- Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation zu kodieren.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Im vorliegenden Fall liegt ein Harnwegsinfekt vor. Dieser wird mit N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose kodiert. Der Keim wird mit B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind als Nebendiagnose verschlüsselt.

Die Bakteriämie wird im vorliegenden Fall nicht kodiert. Bei Vorliegen einer Bakteriämie im Rahmen einer spezifischen Infektion (z. B. Harnwegsinfekt) ohne Erfüllung der Sepsiskriterien wird nur die zugrundeliegende Infektion verschlüsselt.


Nur eine Bakteriämie ohne Infektfocus ist mit einem Kode aus

A49.- Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation

oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt z. B. A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet, zu kodieren.