DRGSystemDeutschland

Nr. 606Visite, Neurologische Komplexbehandlung, Telekonsil

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 8-98b.3 Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2021-04-30). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


OPS 8-98b.3 Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, Mit Anwendung eines Telekonsildienstes


fordert die Erbringung folgender Mindestmerkmale:

– Ein Facharzt für Neurologie nimmt an den täglichen Visiten teil

– Der akute Schlaganfallpatient wird umgehend von einem Facharzt für Neurologie, der fest im Team eingebunden ist, oder telemedizinisch von einem Telekonsilarzt untersucht


Kann die Teilnahme des Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten telemedizinisch erfolgen?


Kodierempfehlung:


Der Facharzt für Neurologie muss an den täglichen Visiten vor Ort teilnehmen, eine telemedizinische Teilnahme sieht der OPS nicht vor (siehe Kodierfragen OPS-8023 und OPS-8025 BfArM).