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Nr. 596Aszitesdrainage, Aszitespunktion – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben: Peritonealraum
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2019-06-26). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Welche Voraussetzungen sind für die Kodierung des OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum zu fordern?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Bei einer therapeutischen Peritonealdrainage (OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum) wird die aus therapeutischen Zwecken zu entfernende Flüssigkeit mittels eines gelegten Schlauchsystems über einen bestimmten Zeitraum abgelassen (z. B. mittels Schwerkraft, Sog- oder Kapillarwirkung). Das Legen der Peritonealdrainage erfolgt durch den Arzt. Das Ablassen der Flüssigkeit erfordert in der Regel keine ärztliche Anwesenheit und erfolgt im Rahmen der allgemeinen fachlichen Beobachtung im Krankenhaus durch das Pflegepersonal.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:


1. Dokumentation mittels Überwachungsprotokoll (Kreislaufparameter, Drainagemenge)

2. Dokumentation einer geeigneten Fixation der Drainage (z. B. mittels Naht)

3. Dokumentation der Art des verwendeten Drainagesystems

4. Mehrtägiger Verbleib der Drainage und / oder mehrfache Drainage über dasselbe System und / oder Drainage über mehrere Stunden.