Nr. 595 Blutgerinnungsstörung, temporär vs. irreversibel

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:U69.11!,U69.12!
  • U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
  • U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 01.02.2019. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2019-01-21). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 595, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein Patient entwickelt im Rahmen eines septischen Krankheitsbildes ein Multiorganversagen mit Gerinnungsstörung. Zur Therapie werden u. a. Blutprodukte bzw. Gerinnungsfaktoren substituiert, ohne dass ein Ausgleich der Gerinnungsstörung gelingt. Der Patient verstirbt im Multiorganversagen.

Mit welchem Zusatzkode ist die Gerinnungsstörung zu kodieren?


U69.11! Dauerhaft erworbene Gerinnungsstörung


oder


U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung


Kodierempfehlung:


U69.12! ist korrekt, da es sich um eine akute und damit grundsätzlich reversible Gerinnungsstörung handelt. Der Tod ist kein geeignetes medizinisches Kriterium, eine dauerhaft erworbene von einer temporären Gerinnungsstörung zu unterscheiden.