Nr. 585 Aortenklappenstenose, bikuspidale Aortenklappe – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 25.11.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
ICD:I35.0
  • I35.0 Aortenklappenstenose
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntQ23.-
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2017-08-31). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 585, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


78-jährige Patientin kommt geplant zur Operation einer Aortenklappenstenose. Intraoperativ findet sich eine bikuspidale Aorten-klappe mit Stenose.

Wie ist die Aortenklappenstenose in diesem Fall zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Bei der 78-jährigen Patientin (KDE-585), die zur geplanten Operation einer Aortenklappenstenose kommt und bei der erst intraoperativ eine bikuspidale Aortenklappe mit Stenose festgestellt wird, deren Vorhandensein nicht zu einer Änderung im geplanten Operationsablauf führt, ist der Kode I35.0 Aortenklappenstenose als Hauptdiagnose zu kodieren. Die bikuspidale Aortenklappe wird in diesem Fall nicht mit einem Kode aus Q23.- Angeborene Fehlbildungen der Aorten- und der Mitralklappe als Nebendiagnose kodiert.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Die Aortenklappenstenose ist in diesem Fall nur mit I35.0 Aortenklappenstenose zu kodieren. Es liegt zwar eine angeborene Fehlbildung der Klappe vor (bikuspidale Aortenklappe), die das Entstehen einer Aortenklappenstenose begünstigen kann, aber keine angeborene Aortenklappenstenose. Deshalb ist kein Kode aus Kapitel XVII zu verwenden.