DRGSystemDeutschland

Nr. 584Weaning – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2022-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2017-08-31). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Setzt ein Weaning eine Mindestdauer einer vorangegangenen Beatmung voraus?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungs-dauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen im Rahmen des Weanings in dem dort geregelten Umfang mit ein.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Ein Weaning (Entwöhnung) gemäß DKR 1001 mit intermittierenden Phasen von Beatmung und Spontanatmung setzt eine vorherige Gewöhnung durch eine durchgehende Beatmung für mindestens 48 Stunden voraus.


Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur Maschinellen Beatmung zu berücksichtigen.