DRGSystemDeutschland

Nr. 582Stuhlinkontinenz, Stoma

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2017-06-27). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Darf bei Trägern eines Ileo- oder Kolostomas die Schlüsselnummer R15 Stuhlinkontinenz in Verbindung mit einem Kode aus Z43.- für die Versorgung mit einem Stoma kodiert werden?

Es wird gelegentlich argumentiert mit der Definition „Inkontinenz nennt man die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, den Blasen- und/oder Darminhalt sicher zu speichern und selbst zu bestimmen, wann und wo er entleert werden soll. Unwillkürlicher Urinverlust oder Stuhlabgang sind die Folgen.“

Ist diese Sichtweise gemäß DKR korrekt?


Kodierempfehlung:


Gemäß DKR 1804 ist ein Kode für die Inkontinenz nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung darstellt oder eine klinische Bedeutung hat.


Da bei Stoma-Trägern die Inkontinenz in Folge der Behandlung als „normal“ anzusehen ist, ist R15 Stuhlinkontinenz nicht anzugeben.