Nr. 577 Nierenversagen, nach medizinischen Maßnahmen

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:N17.93,N99.0,Y84.9!
  • N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 3
  • N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen
  • Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 12.06.2017. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2017-04-03). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 577, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme bei Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen. Zwei Tage vor Aufnahme waren ambulant im Rahmen einer radiologischen Untersuchung große Mengen Kontrastmittel intravenös gegeben worden.

Es zeigt sich ein Kreatinin-Anstieg im Sinne eines akuten Nierenversagens Stadium 3 mit Notwendigkeit einer passageren Nierenersatztherapie (ohne Vorliegen eines histologischen Befundes).

Wie lautet die korrekte Kodierung?


Kodierempfehlung:


Nach DKR D015 ist N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3 zu kodieren. Dieser Kode ist in Bezug auf die Erkrankung spezifischer als N99.0 Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert, Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen (stadiengerechte Kodierung). Optional kann Y84.9! Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme, Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet ergänzt werden.