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Nr. 573Enzephalopathie, hepatisch, Leberversagen

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • K72.1- Chronisches Leberversagen, anderenorts nicht klassifiziert
  • K72.72! Hepatische Enzephalopathie Grad 2
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-10-13). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein Patient wird wegen zunehmender Apathie und leichter Verwirrtheit bei bekannter kryptogener Leberzirrhose Child B aufgenommen. Laborchemisch erhöhte Ammoniakspiegel im Blut. Unter Infusionstherapie und Gabe von Ornithinaspartat sowie Lactulose und Rifaximin deutliche Besserung des Befundes. Was ist die Hauptdiagnose?


Kodierempfehlung:


K72.1 Leberversagen, anderenorts nicht klassifiziert, chronisches Leberversagen ist Hauptdiagnose. Mit K72.72! Leberversagen, anderenorts nicht klassifiziert, Hepatische Enzephalopathie Grad 2 wird der Schweregrad der hepatischen Enzephalopathie angegeben.


Für Fälle ab 2022 sind die Änderungen im ICD-10-GM zu beachten. Ab 2022 ist K72.18 Sonstiges und nicht näher bezeichnetes chronisches Leberversagen, anderenorts nicht klassifiziert Hauptdiagnose.