Nr. 572 Monitoring, hirnvenös

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:8-923
  • 8-923 Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung
FoKA: Konsens mit KommentarPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähnt8-923.1
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-10-13). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 572, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Während eines kardiochirurgischen Eingriffes erfolgt ein Monitoring mittels Nahinfrarotspektroskopie.


Ist die Kodierung des OPS-Kodes 8-923 Neurologisches Monitoring, Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung bei Messungen mittels Nahinfrarotspektroskopie zulässig?


Kodierempfehlung:


Die Kodierung des OPS-Kodes 8-923 Neurologisches Monitoring, Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung bei Messungen mittels Nahinfrarotspektroskopie ist nicht sachgerecht, da die hirnvenöse Sauerstoffsättigung selbst nicht gemessen wird. Darüber hinaus ist nach DKR P005 dieser Kode im Zusammenhang mit einer Narkose nicht zusätzlich zu kodieren.


Für Fälle ab 2019 steht mit dem Kode 8-923.1 Neurologisches Monitoring, Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung, Nicht invasiv ein spezifischer Kode zur Verfügung.