Nr. 571 Diagnostische Bronchoskopie, Hämoptysen, Blutstillung – durch Schlichtungsausschuss entschieden

VerwendungKodierempfehlung mit Entscheidung des Schlichtungsausschusses Bund — die Entscheidung ist für Krankenhäuser, Krankenkassen und Medizinische Dienste gleichermaßen verbindlich, aber nur für die geschilderte Fallkonstellation.
SchlichtungEntschieden durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (§ 19 KHG), veröffentlicht am 06.10.2020 — gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 und für Rechnungen, die an diesem Tag schon in MD-Prüfung waren. Seit 2022 stehen solche Entscheidungen auch in den Deutschen Kodierrichtlinien.
OPS:5-320
  • 5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähnt1-620.0x
2021-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-10-13). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 571, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.


Wie ist die bronchoskopische Blutstillung zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Wird im Rahmen einer flexiblen diagnostischen Tracheobronchoskopie eine leichte Sickerblutung nachgewiesen und wird diese Blutung durch Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums gestillt, so ist dies nicht zusätzlich zu kodieren.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Der OPS-Kode 1-620.0x Diagnostische Tracheobronchoskopie, Mit flexiblem Instrument, Sonstige ist zu verwenden.


Bei einer diagnostischen Tracheobronchoskopie kann die bronchoskopische Blutstillung nicht zusätzlich verschlüsselt werden. Die Verwendung eines Kodes aus dem Kodebereich 5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus ist nicht korrekt. Das Inklusivum "Bronchoskopische Blutstillung" zum Kode 5-320 bezieht sich auf die bronchoskopische Blutstillung nach erfolgter Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus.