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Nr. 571Diagnostische Bronchoskopie, Hämoptysen, Blutstillung – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-320
  • 5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-10-13). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.


Wie ist die bronchoskopische Blutstillung zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Wird im Rahmen einer flexiblen diagnostischen Tracheobronchoskopie eine leichte Sickerblutung nachgewiesen und wird diese Blutung durch Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums gestillt, so ist dies nicht zusätzlich zu kodieren.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Der OPS-Kode 1-620.0x Diagnostische Tracheobronchoskopie, Mit flexiblem Instrument, Sonstige ist zu verwenden.


Bei einer diagnostischen Tracheobronchoskopie kann die bronchoskopische Blutstillung nicht zusätzlich verschlüsselt werden. Die Verwendung eines Kodes aus dem Kodebereich 5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus ist nicht korrekt. Das Inklusivum "Bronchoskopische Blutstillung" zum Kode 5-320 bezieht sich auf die bronchoskopische Blutstillung nach erfolgter Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus.