Nr. 570 Paraparese, Guillain-Barré-Syndrom, CIDP

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:G82.09
  • G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie: Nicht näher bezeichnet
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-08-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 570, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist eine schlaffe Paraparese nach Polioinfektion, beim Guillain-Barré-Syndrom oder bei der chronischen inflammatorischen Polyneuropathie (CIDP) zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Der zutreffende Kode ist bei allen drei genannten Fallkonstellationen jeweils G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet. Neuroanatomisch handelt es sich bei der Poliomyelitis nicht um eine Querschnittlähmung, da der Schaden nur die Vorderhornzellen des Rückenmarks betrifft. Auch beim Guillain-Barré-Syndrom und der CIDP liegt keine Erkrankung des Rückenmarks vor, sondern eine peripher-neurologische Erkrankung der Nervenbahnen. Die 5. Stellen 0-3 sind auf den Rückenmarkquerschnitt beschränkt.


Siehe auch Kodierempfehlung 528.