DRGSystemDeutschland

Nr. 570Paraparese, Guillain-Barré-Syndrom, CIDP

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:G82.09
  • G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie: Nicht näher bezeichnet
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-08-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie ist eine schlaffe Paraparese nach Polioinfektion, beim Guillain-Barré-Syndrom oder bei der chronischen inflammatorischen Polyneuropathie (CIDP) zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Der zutreffende Kode ist bei allen drei genannten Fallkonstellationen jeweils G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet. Neuroanatomisch handelt es sich bei der Poliomyelitis nicht um eine Querschnittlähmung, da der Schaden nur die Vorderhornzellen des Rückenmarks betrifft. Auch beim Guillain-Barré-Syndrom und der CIDP liegt keine Erkrankung des Rückenmarks vor, sondern eine peripher-neurologische Erkrankung der Nervenbahnen. Die 5. Stellen 0-3 sind auf den Rückenmarkquerschnitt beschränkt.


Siehe auch Kodierempfehlung 528.