Nr. 566 Gaze, jodhaltig, Medikamententräger

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:5-892.3
  • 5-892.3 Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-08-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 566, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Nach Ausräumung eines Abszesses wird die Wundhöhle mit einer jodhaltigen Gaze austamponiert.


Ist für diese Maßnahme zusätzlich der OPS-Kode 5-892.3 Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers zu verwenden?


Kodierempfehlung:


Der Kode 5-892.3 Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers darf nicht verwendet werden, da es sich weder um eine Implantation noch um einen Medikamententräger handelt. Siehe auch Exklusivum unter 5-892.3.