Nr. 565 Katarakt-Operation, Punktion, Auge, perkutan

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
OPS:8-151
  • 8-151 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-08-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 565, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Im Rahmen einer stationären Katarakt-Operation (Phakoemulsifikation) wird am Ende des Eingriffs prophylaktisch ein Antibiotikum in den vorderen Augenabschnitt, genauer in die Vorderkammer oder Hinterkammer des Auges (Raum zwischen Regenbogenhaut und Intraokularlinse), injiziert.


Ist zusätzlich zu dem Kode für die Katarakt-Operation die Kodierung eines Kodes aus dem Kapitel 8-151 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges zulässig?


Kodierempfehlung:


Die zusätzliche Kodierung eines Kodes aus dem Kapitel 8-151 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges ist nicht begründet. Es handelt sich hierbei nicht um eine therapeutische Punktion, sondern um eine prophylaktische Maßnahme über einen vorhandenen Zugangsweg.