DRGSystemDeutschland

Nr. 563High-Flow-Nasenbrille (HFNC/HHHFNC-System), Neugeborene

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 8-711 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen
  • 8-711.4 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Atemunterstützung durch Anwendung eines High-Flow-Systems
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-08-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei einem Neugeborenen wird im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung über 96 Stunden eine High-Flow-Nasenbrille angewandt.


Sind die 96 Stunden als Beatmung im Sinne der DKR 1001 anzuerkennen?


Kodierempfehlung:


Die Anwendung der High-Flow-Nasenbrille (HFNC/HHHFNC-System) ist keine Beatmung im Sinne der Definition der DKR 1001 (Maschinelle Beatmung). Diese setzt voraus, dass Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben.


Weder aus dem Kategorietitel 8-711 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen noch aus dem Titel des OPS-Kode 8-711.4 Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen kann hinreichend begründet abgeleitet werden, dass es sich bei HFNC um eine maschinelle Beatmung im Sinne der DKR 1001 handelt und diese bei Neugeborenen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen ist. Hingegen ist CPAP nach DKR 1001 bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen.


Siehe auch Kodierempfehlungen 317 und 524.


Für Fälle ab 2020 sind die Änderungen der DKR 1001 zur Maschinellen Beatmung zu berücksichtigen.